• Kinderzuschlag

      • Unterstützung für Kinder aus Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen

         

         

        Liebe Eltern,

        leider ist Kinderarmut weiterhin ein drängendes Thema für unsere Gesellschaft. Gerade in Zeiten steigender Energie- und Lebenshaltungskosten sind Kinder besonders betroffen.

        Ich möchte Ihnen gerne folgendes Angebot der Familienkasse näherbringen.

        Kennen Sie schon den Kinderzuschlag (KiZ) der Familienkasse? Trotz Erwerbstätigkeit zu wenig zum Leben: Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem und mittleren Einkommen.

        Wer brutto mindest 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) verdient, keine Regelleistung vom Jobcenter bezieht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann monatlich bis zu 229 Euro Kinderzuschlag für jedes Kind erhalten. Zum 1. Januar 2023 steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro monatlich.

        Neben der finanziellen Förderung des KiZ eröffnet dieser auch die Förderung von Leistungen für Bildung und Teilhabe wie Schulbedarf, Lernförderung oder Mittagsverppflegung. Beispielweise ist ein Leistungsanspruch auch bei Familien mit einem Brutto-Verdienst von über 5.600,- Euro im Monat möglich, abhängig von der Zahl der Kinder und der Mietkosten.

        Die Familienkasse bietet unter www.kinderzuschlag.de einen unfassenden eService an. Über den dortigen KiZ-Lotsen kann unkompliziert ein indivueller Anspruch geprüft und anschließend der KiZ auch Online beantragt werden.

        Einen digitalen Flyer zum Kinderzuschlag finden Sie hier: Flyer_Kinderzuschlag.pdf