Unser Leitbild
Hausordnung
Hausordnung
Closen-Mittelschule Arnstorf
Wir, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer haben diese Schulvereinbarung gemeinsam erarbeitet, um das Zusammenleben in unserer Gemeinschaft zu festigen und zu fördern.
Schulgemeinschaft
Wir alle wünschen uns eine Schule, in der wir uns wohlfühlen und leisten dazu unseren Beitrag:
- Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.
 - Wir tragen angemessene Kleidung.
 - Wir sprechen Probleme offen an und achten darauf, Konflikte friedlich, offen und sachlich zu lösen.
 - Wir achten auf das Eigentum anderer und beschädigen, verstecken oder stehlen kein fremdes Eigentum.
 - Wir legen großen Wert auf Energiebewusstsein, auf Mülltrennung und auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände, auf den Toiletten und in unseren Unterrichtsräumen.
 - Wir beteiligen uns aufmerksam und aktiv am Unterricht und stören nicht durch Schwätzen oder andere unterrichtsfremde Beschäftigungen.
 - Wir bereiten uns ordentlich auf den Unterricht vor, geben Leistungserhebungen und Rückmeldungen pünktlich ab.
 - Wir bemühen uns aktiv um eine funktionierende Klassengemeinschaft.
 - Wir lernen, uns eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten, aber auch die Meinung anderer zu akzeptieren und zu tolerieren.
 
Schulbetrieb
Allgemeine Regelungen
- Vor 7:45 Uhr sind die Aufenthaltsorte Pausenhof und Aula.
 - Bei Stundenwechsel sind Gänge keine Aufenthaltsorte, der Wechsel zu Fachräumen erfolgt zügig und leise.
 - Toiletten sind grundsätzlich nur in den Pausen aufzusuchen. Die Toilettenkabine darf nur von einer Person betreten werden.
 - Der Aufzug darf nur nach Genehmigung durch eine Lehrkraft benutzt werden.
 - An der Bushaltestelle gelten dieselben Regeln wie im Schulgebäude; dem Aufsichtspersonal ist Folge zu leisen.
 
Pausenregelung
- Pausenzeiten: 1. Pause: 9:30 - 9:45 Uhr, 2. Pause: 11:15 - 11:30 Uhr, Mittagspause: Regelbetrieb 13:00 - 13:45 Uhr; Ganztag 12:15 – 13:00 Uhr
 
- Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.
 - Während der Mittagspause ist das Verlassen nur für die Jahrgangsstufen 9 gestattet, um sich mit Essen zu versorgen.
 
Krankheitsfälle
- Krankmeldungen sind durch die Eltern per EduPage bis spätestens 07:50 Uhr durchzuführen. In bestimmten Fällen muss ein ärztliches Zeugnis nachgereicht werden (z. B. länger als 3 Tage krank, angesagte Proben/ Prüfungen).
 - Schulbefreiungen bei triftigen Gründen erfolgen nur durch die Schulleitung, diese müssen spätestens drei Tage vor Termin beantragt werden.
 
Ordnung und gewünschtes Verhalten
Allgemeine Regelungen
- Die Schulen übernehmen keine Haftung bei Sachbeschädigung oder Verlust von Wertgegenständen.
 - Schäden jeglicher Art sind sofort zu melden.
 
Auf dem Schulgelände
- Zum Schulgelände gehören der Sportplatz, der Pausenhof, das Schulgebäude und die Sporthalle.
 - Grundsätzlich darf
	
- das Schulgelände nicht befahren,
 - auf Fensterbänken und Garderoben nicht gesessen,
 - im Treppenhaus nicht gelaufen,
 - das Schulgelände nicht verschmutzt (insb. durch Kaugummis),
 - sowie kein gefährlicher Gegenstand (insb. Schneebälle) geworfen werden.
 
 - Mofas, Räder usw. dürfen nur an den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
 - Den Anweisungen des Schulpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
 
Im Schulhaus und Klassenzimmer
- Jacken sind ordentlich abzulegen (z. B. Garderobe).
 
- Kopfbedeckungen sind im Klassenzimmer nicht erlaubt, allerdings kann eine Sondergenehmigung der Schulleitung erfolgen.
 - Während des Unterrichts darf nicht gegessen und getrunken werden - Ausnahmen nur im Einverständnis mit der jeweiligen Lehrkraft.
 
In den Fachräumen
- Es gelten die allgemeinen Regeln und jeweiligen Fachraumordnungen.
 
Verbote und unerwünschtes Verhalten
Generell ist alles verboten, was in Gesetzen und Ordnungen geregelt ist. Zuwiderhandlungen werden pädagogisch gelöst, schulordnungskonform geahndet oder zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt.
Beispiele für Verbote und unerwünschtes Verhalten:
- Mitführen und der Konsum von Drogen, Alkohol, Energydrinks, Zigaretten oder Suchtmittel jeglicher Art auf dem gesamten Schulgelände
 - Genuss von Kaugummis auf dem kompletten Schulgelände
 - Mitführen unterrichtsfremder Gegenstände
 
Konsequenzen für nicht eingehaltene Regeln
Bei Verstößen werden entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen.
Arnstorf, 19.05.2025 gez. Marco Ketter, R