Am vergangenen Donnerstag besuchte Polizeihauptkommissar Dominik Stömmer die beiden 7. Klassen der Closen-Mittelschule Arnstorf. Der Wachtmeister aus der örtlich ansässigen Dienststelle Eggenfelden hielt einen Vortrag zu denen Themenschwerpunkten Eigentum und Gewalt und leistete so präventive Maßnahmen für ein sicheres und erfolgreiches Miteinander in- und außerhalb der Schule.
Zu Beginn erklärte der Polizist den Kindern, was unter Eigentum zu verstehen ist. Danach ging er auf die verschiedenen Formen des Diebstahls ein. Dazu gehören unter anderem Ladendiebstahl, einfacher Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, räuberischer Diebstahl oder Raub. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler wurden die einzelnen Formen mit Beispielen hinterlegt und so für Klarheit bei den Begriffen gesorgt. Auch, dass bereits ein Versuch des Diebstahls strafbar ist, lies die Schülerinnen und Schüler zum Nachdenken anregen.
Weiter ging es mit dem Thema Gewalt. Die Kinder erfuhren, dass man dabei zwischen Gewalt gegen Sachen oder Gewalt gegen Personen unterscheidet. Der Polizist erklärte, dass Gewalt nicht erst bei körperlichen Angriffen beginnt. Bereits Beleidigungen zählen als Gewalt gegen Personen, da sie andere verletzen und respektlos sind. Außerdem wurde betont, dass auch der Versuch von Gewalt strafbar ist, selbst wenn es am Ende nicht zu einer Tat kommt.
Einige Schülerinnen und Schüler haben bereits ihr 14. Lebensjahr vollendet, was also bedeutet, dass sie strafmündig sind und die Verantwortung für ihr Handeln tragen müssen. Die Information, dass auch bei jüngeren Tätern bereits eine Ermittlungsakte angelegt wird und es zu erzieherischen Maßnahmen kommen kann, brachte den ein oder anderen zum Grübeln.
Gegen Ende erklärte Herr Stömmer wie ein Strafverfahren bei Jugendlichen abläuft. Zunächst nimmt die Polizei eine Anzeige auf und ermittelt den Sachverhalt. Anschließend wird der Fall an den Jugendstaatsanwalt weitergeleitet, welcher entscheidet, wie es weitergeht. In vielen Fällen kommt es danach zu einer Verhandlung vor dem Jugendgericht.
Am Ende kann ein Urteil stehen, bei dem verschiedene Maßnahmen verhängt werden. Dazu gehören Erziehungsmaßregeln wie das Absolvieren eines Sozialtrainings, Zuchtmittel wie zum Beispiel ein Arrest oder in schwereren Fällen eine Jugendstrafe mit Freiheitsentzug. Der Vortrag gab einen guten Einblick in den Ablauf und zeigte, welche Konsequenzen strafbares Verhalten haben kann.
Während des ganzen Vortrags und auch im Nachgang nahm sich Herr Stömmer Zeit um die Fragen der Heranwachsenden ausführlich zu beantworten. Abschließend lässt sich also sagen, dass die Kinder dem Vortrag aufmerksam und sehr interessiert folgten. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Polizei präsent zu zeigen und präventiv zu wirken, um ein sicheres Gefühl in der Schule und auch außerhalb bei den Schülerinnen und Schüler zu bewirken und vielleicht so manch unüberlegtes Verhalten zu überdenken.

Verfasserin: Jeannine Söll, FöLin